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   FG Hamburg, 21.11.2000 - II 296/98   

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https://dejure.org/2000,18963
FG Hamburg, 21.11.2000 - II 296/98 (https://dejure.org/2000,18963)
FG Hamburg, Entscheidung vom 21.11.2000 - II 296/98 (https://dejure.org/2000,18963)
FG Hamburg, Entscheidung vom 21. November 2000 - II 296/98 (https://dejure.org/2000,18963)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schadensersatzleistungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Bilanzierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gilt nicht bei Rückabwicklung eines Veräußerungsvertrages, mit dem der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzleistungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 559
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 04.07.1986 - VI R 227/83

    Geldentwendung auf einer Dienstreise führt nicht zu Werbungskostenabzug

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  • BFH, 18.09.1987 - VI R 121/84

    Anforderungen an das Vorliegen von Werbungskosten - Vorliegen einer beruflichen

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  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

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  • FG Hamburg, 25.07.2006 - 5 K 60/05

    Kein Ablauf der Festsetzungsfrist, falls über einen vorher gestellten Antrag auf

    Das Finanzgericht (FG) änderte mit seinem Urteil vom 21. November 2000 II 296/98 den unter Nachprüfungsvorbehalt stehenden Einkommensteuerbescheid 1991 des Beklagten (des Finanzamts -FA-) vom 18. Dezember 1997 und übertrug die Berechnung dem FA.

    Gegen das Urteil des Finanzgerichtes Hamburg vom 21. November 2000 II 296/98 legte der Kläger beim Bundesfinanzhof (BFH) erfolglos Nichtzulassungsbeschwerde sowie Revision ein.

    Der BFH wies mit Beschluss vom 24. Juli 2002 XI B 30/01 die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision als unbegründet zurück und verwarf mit weiterem Beschluss vom 24. Juli 2002 XI R 15/01 die Revision des Klägers als unzulässig (Finanzgerichtsakte II 296/98 -FG-A II 296/98- Bl. 155, 157 ff).

    den ursprünglichen Einkommensteuerbescheid 1991 vom 18. Dezember 1997 in Gestalt des FG-Urteils vom 19. Januar 2001 II 296/98 und des Berechnungsbescheides vom 11. April 2001 dahin zu ändern, dass die Einkommensteuer herabgesetzt wird, indem bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als weitere Werbungskosten Anwaltskosten in Höhe von 15.207,49 DM sowie Prozesskosten wegen Schadenersatz in Höhe von 20.000 DM berücksichtigt werden,.

    - beigezogenen Finanzgerichts-Akte II 296/98 (FG-A II 296/98).

    Der BFH hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichtes Hamburg vom 19. Januar 2001 II 296/98 mit Beschluss vom 24. Juli 2002 XI B 30/01 als unbegründet zurückgewiesen und die Revision des Klägers gegen dieses Urteil mit Beschluss vom 24. Juli 2002 XI R 15/01 als unzulässig verworfen.

  • FG Hamburg, 05.05.2006 - 2 K 342/04

    Abgabenordnung: Keine Änderung gem. § 173 AO bei grobem Verschulden

    Dem Gericht haben die Einkommensteuerakten, die Rechtsbehelfsakten (Steuernummer ...) und die hinzugezogenen Finanzgerichtsakten II 348/01 und II 296/98 vorgelegen.
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