Rechtsprechung
FG Hamburg, 21.11.2000 - II 296/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Schadensersatzleistungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Bilanzierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gilt nicht bei Rückabwicklung eines Veräußerungsvertrages, mit dem der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatzleistungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Papierfundstellen
- EFG 2001, 559
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (12)
- BFH, 04.07.1986 - VI R 227/83
Geldentwendung auf einer Dienstreise führt nicht zu Werbungskostenabzug
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 18.09.1987 - VI R 121/84
Anforderungen an das Vorliegen von Werbungskosten - Vorliegen einer beruflichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77
Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 20.12.1994 - IX R 122/92
Von einem Miteigentümer veruntreute Geldbeträge keine Werbungskosten bei den …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 24.08.1989 - IV R 80/88
Bürgschaftsaufwendungen eines Freiberuflers nur ausnahmsweise Betriebsausgaben
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 25.05.1992 - VI R 171/88
Aufwendungen für auf Dienstreise entwendeten Privat-PKW als Werbungskosten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 19.03.1987 - IV R 140/84
Betriebsausgabeneigenschaft bei Zahlung von Schadenseratz
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 28.01.1994 - VI R 25/93
Die von unbekannten Besuchern einer Sportanlage verursachte Beschädigung des dort …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 06.02.1981 - VI R 30/77
Arbeitnehmer - Verstoß gegen die Dienstvorschriften - Schadensersatzzahlung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 24.07.2002 - XI B 30/01
NZB; Verfahrensmangel; Überraschungsentscheidung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 03.05.1985 - VI R 103/82
Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Aufwendungen, …
- BFH, 09.10.1986 - IV R 57/83
Betriebliche Veranlassung eines Ankaufs von Betriebseinrichtungsgegenständen …
- FG Hamburg, 25.07.2006 - 5 K 60/05
Kein Ablauf der Festsetzungsfrist, falls über einen vorher gestellten Antrag auf …
Das Finanzgericht (FG) änderte mit seinem Urteil vom 21. November 2000 II 296/98 den unter Nachprüfungsvorbehalt stehenden Einkommensteuerbescheid 1991 des Beklagten (des Finanzamts -FA-) vom 18. Dezember 1997 und übertrug die Berechnung dem FA.Gegen das Urteil des Finanzgerichtes Hamburg vom 21. November 2000 II 296/98 legte der Kläger beim Bundesfinanzhof (BFH) erfolglos Nichtzulassungsbeschwerde sowie Revision ein.
Der BFH wies mit Beschluss vom 24. Juli 2002 XI B 30/01 die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision als unbegründet zurück und verwarf mit weiterem Beschluss vom 24. Juli 2002 XI R 15/01 die Revision des Klägers als unzulässig (Finanzgerichtsakte II 296/98 -FG-A II 296/98- Bl. 155, 157 ff).
den ursprünglichen Einkommensteuerbescheid 1991 vom 18. Dezember 1997 in Gestalt des FG-Urteils vom 19. Januar 2001 II 296/98 und des Berechnungsbescheides vom 11. April 2001 dahin zu ändern, dass die Einkommensteuer herabgesetzt wird, indem bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als weitere Werbungskosten Anwaltskosten in Höhe von 15.207,49 DM sowie Prozesskosten wegen Schadenersatz in Höhe von 20.000 DM berücksichtigt werden,.
- beigezogenen Finanzgerichts-Akte II 296/98 (FG-A II 296/98).
Der BFH hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichtes Hamburg vom 19. Januar 2001 II 296/98 mit Beschluss vom 24. Juli 2002 XI B 30/01 als unbegründet zurückgewiesen und die Revision des Klägers gegen dieses Urteil mit Beschluss vom 24. Juli 2002 XI R 15/01 als unzulässig verworfen.
- FG Hamburg, 05.05.2006 - 2 K 342/04
Abgabenordnung: Keine Änderung gem. § 173 AO bei grobem Verschulden
Dem Gericht haben die Einkommensteuerakten, die Rechtsbehelfsakten (Steuernummer ...) und die hinzugezogenen Finanzgerichtsakten II 348/01 und II 296/98 vorgelegen.